Hinweis
Australische Werte
Alle volljährigen Antragsteller müssen eine Erklärung zur Anerkennung australischer Werte unterzeichnen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte Visatypen stellen. Mit der Erklärung bestätigt ein Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Visaerteilung, dass er die australische Lebensweise respektieren und das australische Recht befolgen wird. Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkung: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist. Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Kinder benötigen ein eigenes eVisitor-Visum. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands. Es gibt neben den hier aufgeführten eine Reihe von anderen Visumarten, die sich je nach Staatsangehörigkeit sowie Zweck und Dauer des Aufenthalts unterscheiden.
I.) Electronic Travel Authority (Unterklasse 601)
Reisebüros, Reiseveranstalter, einige Fluggesellschaften sowie Visum-Agenturen erstellen für Besucher so genannte Electronic Travel Authority-Visas für Urlaub und Geschäftsreisen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten. Die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können ein Electronic Travel Authority-Visum beantragen: EU-Länder (außer Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz (jedoch nicht die Türkei). Weitere Informationen hierzu auf der Internetseite der australischen Botschaft in Berlin, Internet: http://www.germany.embassy.gov.au/). II.) eVisitor (Unterklasse 651) Ein elektronisches Besuchervisum der Unterklasse 651 können u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von jeweils bis zu drei Monaten innerhalb von 12 Monaten online beantragen: EU-Länder und Schweiz. Wird ein e-Visum über die Internet-Seite http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft. Türkische Staatsbürger müssen ein Besucher- oder Geschäftsvisum direkt bei der zuständigen konsularischen Vertretung Australiens beantragen. Transit
Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien benötigen ein Transitvisum). Anmerkung: Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen. Visaarten
eVisitor Unterklasse 651 (Besuchervisum für Geschäftsreisende, Touristen und Besucher),
Electronic Travel Authority Unterklasse 601 (Besuchervisum für Geschäftsreisende, Touristen und Besucher),
Besuchervisum Unterklasse 600 (Touristen-, Besucher- und Geschäftsvisum),
Temporary Work Visa Unterklasse 400 (kurzfristiges Arbeitsvisum),
Working Holiday Visum, Studentenvisum, Medical Treatment Visum Unterklasse 602 u.a.
(Mit einem Working Holiday Visum können Personen zwischen 18 und 30 Jahren bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Monate arbeiten. Das Working Holiday Visum kann in Australien verlängert werden. Weitere Informationen zum Working Holiday Visum unter http://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/). Visagebühren
Deutschland:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben. Besuchervisum (Unterklasse 600): 115 A$. Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 145 A$. Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt, wird für jedes Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden kann. Das e-Visum selbst ist kostenlos. Viele Reisebüros in Deutschland erstellen das eVisitor für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird oder nicht. Einige Reisebüros verlangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr. Die Australische Botschaft in Berlin erhebt keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren. Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Botschaft in Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge innerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 4 Euro per Kreditkarte zahlen. Der Rückumschlag wird von der Botschaft gestellt. Österreich: Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben. Besuchervisum (Unterklasse 600): 115 A$. Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 145 A$. Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das e-Visum selbst ist kostenlos. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden. Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Australischen Botschaft in Wien bar oder mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert (keine Schecks). Die Visagebühren unterliegen ständigen Änderungen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebühr am Tag der Antragstellung. Schweiz: Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben. ETA: 30 CHF. eVisitor (Tourist): 80 CHF. langfristige Besuchervisa (bis 6 Monate): 220 CHF (zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 CHF) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken. Internet: www.aits.ch). langfristige Besuchervisa (bis 12 Monate): 410 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken). Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes eVisitor-Visum eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden. Die Reisebüros bestimmen selbst, welche Gebühren sie für die Ausstellung des eVisitor erheben. Anmerkung: Schweizer können ihre Visa auch bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragen. Die Bezahlung von Visagebühren wird nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge außerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 5 Euro per Kreditkarte zahlen. Den Rückumschlag stellt die Botschaft. Türkei: Türkische Staatsbürger wenden sich an die zuständige australische Vertretung. Gültigkeitsdauer
Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes. Die eVisitor-Visa sind 1 Jahr ab Ausstellungstag für Aufenthalte von jeweils maximal 3 Monaten gültig.
Verlängerung ist gegen Gebühr beim Department of Immigration and Multicultural Affairs in Australien möglich. Antragstellung
Online unter www.immi.gov.au, persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung bzw. bei Visa-Dienstleistern (s. Kontaktadressen).
Das Electronic Travel Authority-Visum ist auch bei Reisebüros, Reiseveranstaltern, Visa-Agenturen und bei einigen Fluggesellschaften erhältlich. Antragstellung
Hinweis zum Reisepass: Reisende mit maschinenlesbaren Reisepässen müssen bei Antragstellung in Berlin nur noch eine Kopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten einreichen. Das Konsulat kann jedoch im Einzelfall den Original-Pass anfordern. Nicht maschinenlesbare Reisepässe sind wie bisher im Original einzureichen.
Unterlagen für ein elektronisches Visum (ETA/eVisitor)
(a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten. (b) Geschäftsvisa (Subclass 400): Englischkenntnisse von einer Mindestpunktezahl von 4,5 Punkten in einem International English Language Testing System (IELTS) Test. In einigen Fällen müssen die Englischkenntnisse nachweislich noch besser sein, z.B. wenn eine Mitgliedschaft in einer beruflichen Vereinigung angestrebt wird. Unterlagen für elektronisches Touristenvisum 600 (a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten. (b) Ausgefülltes Antragsformular. (c) Aktuelles Passfoto. (d) Ggf. beglaubigte Geburtsurkunde für Kinder. (e) Reisekrankenversicherung. (f) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (g) Studien- oder Arbeitsnachweis. (h) Ggf. Einladung von Verwandten oder Bekannten. Unterlagen für Non-ETA-Visa (Visa in Papierform) (a) Formular 48R (Datum und Unterschrift nicht vergessen), (Info: Form 48R über die Internetseite www.germany.embassy.gov.au herunterladen). (b) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig ist. (c) 1 aktuelles Foto sowie jeweils 1 Foto von allen im Pass eingetragenen bzw. mitreisenden Kindern (wer einen eigenen Pass/Kinderausweis besitzt, muss auch einen separaten Antrag stellen). (d) Kreditkarteneinzugsvollmacht (Info: Credit Card Authorisation Form herunterladen auf der Internetseite der Botschaft. (e) Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Finanzierung des geplanten Australienbesuches (z.B. eine Kopie eines aktuellen Kontoauszugs, Sparbuchkopie usw.). (f) Ein Schreiben des Arbeitgebers, das den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses enthält und Urlaub für den Aufenthalt in Australien bewilligt. (g) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Eine Liste mit den Namen und Adressen aller nächsten Verwandten: Eltern, (unabhängige) Kinder, Brüder und Schwestern. (i) Antragsteller ab 70 Jahre: Formular "Pro Forma for Applicants aged 70 years or over" von der Internetseite der Botschaft runterladen und es vom Hausarzt ausfüllen lassen. (j) Familienbesuch: Eine schriftliche Einladung für den Besuch. (k) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag. Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
eVisitor: das online beantragte Visum wird in den meisten Fällen in 3-5 Tagen bearbeitet.
Non-ETA Visas (nichtelektronische Visas): Bis zu 4 Wochen, möglicherweise länger während der Hauptreisezeit. Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Es bestehen strenge Einfuhrbestimmungen. Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
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